Wenn es ein Angebot war, dann steht da normalerweise oben ein Gültigkeitsdatum. Wenn es ein Kauf war, dann steht ja der Endpreis im Kaufvertrag.
Bei beidseitig verbindlicher Bestellung steht doch auch der zu zahlende Endbetrag da.
Kannst du vielleicht ein bisschen genauer sein? Die Rabatte werden ja einfach in den Endbetrag im Kaufvertrag mit eingerechnet und nicht bei Abholung erst bestimmt.
Umgekehrt ist es auch so, dass wenn im neuen Quartal die Fahrzeuge günstiger werden du trotzdem den höheren Preis zahlen musst, falls du unterschrieben hast.