Beiträge von Steven

    Also, im Grunde is es mir ja egal....aber es ist für mich weiterhin unbegreiflich, wie unendlich langsam man fahren muss, um sowas zu erreichen....
    Es wird ja vermutlich nirgendwo so sehr sich selbst betrogen, wie beim Verbrauch, indem man sich dann ne Fahrweise aneignet, die wohl kaum noch als Fahren bezeichnet werden kann.....


    Ich habe wirklich sowohl mit dem ix 35, als auch mit dem Santa versucht, sowas mal nachzustellen. Auf der AB, mit 80 im Windschatten hinter nem LKW über fast 100km. Immer 6. Gang. Das im Sommer. Klima aus, Radio aus. aAlles aus. Wollte es wirklich mal wissen. Keiner der Beiden kam unter 6,3Liter....
    Wie in Herrgottsnamen wollt ihr um 5 Liter erreichen? Ist der Motor aus und Ihr setzt Segel und habt nen Loch im Boden wie die Flintstones?
    Bitte jetzt nicht falsch verstehen, aber um sowas zu erreichen, kann man doch nur als rollendes Hindernis unterwegs sein, bzw. warum braucht man dann ein Auto mit 200 PS, wenn du sie scheinbar kaum nutzt, um solche Werte zu erreichen?


    Bitte nicht persönlich nehmen, möchte Dich nicht angreifen... :) Aber ich fasse solche Posts und Werte einfach net,...

    das klingt vernünftig so. Den Weg würde ich dann auch so gehen und dann auf meine Rechte pochen....


    Was ich noch net ganz verstehe: die Hyundaiwerkstatt sagt, dass das normal ist und beim Tucson auch? Hier im Forum fahren aber doch viele user mit korrekt blinkendem Wohnwagen durch die Gegend. Die müssten dann die Probleme ja auch haben......
    Ich halte solche Aussagen immer für schlimm und damit versuchen Werkstätten echt mittlerweile Kunden für blöd zu verkaufen.....

    Wenn Du mit einer Dienstleistung nicht zufrieden bist, hast Du gem. BGB als Käufer folgende Rechte:
    Wandlung, Umtausch, Minderung oder Schadenersatz


    Dies seztzt voraus, dass Du dem Dienstleister angemessene Zeit und Versuche (idR 2) zur Nachbesserung gibst. Ist die Leistung/Ware dann immer noch mangelhaft, greifen o.g. Rechte.


    Wandlung: der Kaufvertrag wird komplett rückgängig gemacht, Verkäufer erhält Ware, Du Geld zurück
    Umtausch: die defekte Ware/Leistung wird gegen funktionierende mängelfreie Ware umgetauscht
    Minderung: du lebst mit dem Mangel und einigst Dich mit dem Verkäufer auf einen angemessenen Nachlass
    Schadenersatz: zusätzlich zu den oben genannten drei Varianten erhälst Du vom Verkäufer entsprechende Zahlungen für Dir entstandenen Schaden (hier evtl. z.B. Deine Prüfkosten der Werkstatt). Das geht aber meist nicht ohne Anwalt und Gutachter




    All dies setzt voraus, dass das Blinken aller Leuchten wirklich einen Mangel darstellt (was ich glaube) und nicht ein von Hyundai, Anhängerhersteller und vor allem STVO erlaubtes FEature ist (was ich nun gar nicht glaube).....


    Also mein erster Weg wäre zum Dienstleister, der Dir das Ding verkauft und eingebaut hat. Dort auf Deine o.g. REchte bestehen.
    Solltest Du Rechstschutz haben, macht es ein Anwalt auch etwas einfacher, wenns hart auf hart kommt.....