Beiträge von Diesel

    Danke Dir airliner, für den Link! <3


    Soweit war ich sogar auch schon gekommen.


    Es ergibt sich nur ein Problem dabei, weil diese Preisliste den Eindruck erweckt, als sei Xenon-Licht exklusiv im opulenten "Licht und Sicht"-Zusatzpaket für EUR 2.540,- enthalten, aber nie einzeln buchbar gewesen (logischerweise in Verbindung mit der für Xenon-Licht obligatorischen automatischen Leuchtweitenregulierung):


    Licht- und Sicht-Paket, bestehend aus

    •Bordcomputer mit hochauflösender TFT-Anzeige

    •Fernlichtassistent

    •Radio-Navigationssystem mit Kartendarstellung

    auf 7-Zoll-TFT-Farb-Touchscreen-Farbmonitor,

    DAB+ und Hyundai MapCare

    •Spurhaltewarnsystem (LDWS)

    •Xenon-Scheinwerfer, inkl. automatischer

    Leuchtweitenregulierung und Scheinwerferreinigungsanlage


    Und da stellt sich nun die Frage, welche Schadensersatzforderung ich gegenüber dem Händler denn nun genau stellen soll, denn mit diesem Gesamtpaket wurde das Fahrzeug weder beworben, noch wurde dieses im Kaufvertrag festgehalten. Nur Xenon-Licht steht da drin - und das hätte ich natürlich auch gern, denn das war einer der Punkte, die zur Kaufentscheidung führten. Nachrüsten wird es sich vermutlich nicht lassen, weil hierfür ja die automatische Leuchtweitenregulierung zwingend erforderlich ist.


    Hat vielleicht jemand eine Idee, oder gar entsprechende Erfahrungen, wie man hier sinnvoll vorgeht? Ich will mich nicht an dem vermutlich dem Händler unterlaufenen Fehler gesundstoßen, aber da ich das Xenon-Licht schließlich mitbezahlt habe, hätte ich doch zumindest diesen Teil des Kaufpreises zurück. Es geht also darum, eine in diesem Fall angemessene Höhe des Schadens zu beziffern.


    Achso, es kommt noch ein Detail hinzu:


    Wir haben den Wagen als gewerblicher Käufer ohne gesetzliche Sachmängelhaftung Anfang April diesen Jahres von einem gewerblichen Händler gekauft. Der Mangel ist aber erst aufgefallen, als ich gestern die vermeintlich defekte Xenon-Lampe austauschen wollte und dann statt einer Xenon-Lampe nur eine stinkelingpiefe H7-Halogen-Lampe in Händen hielt. 8| Insofern stellt sich zusätzlich die Frage, ob hier Verjährungsfristen eine Rolle spielen. Entschuldigung für die etwas spezielle Frage, aber so spielt das Leben eben manchmal... :/


    Grüße, Tom

    Leider haben wir erst nach dem Kauf bemerkt, dass der rechte Seitenspiegel stark beschädigt ist: Der Blinker ist zerbrochen und das Spiegelgehäuse ist an mehreren Stellen gerissen.


    Ich habe dann nach einem bezahlbaren Ersatz-Spiegel gesucht und bei den Chinesen einen gefunden, der dem Original weitgehend zu entsprechen scheint. Sieht auch sehr gut verarbeitet aus. Blöd nur: Dessen Anschlussbuchse ist zwar auch zehnpolig, aber komplett anders:


    Original:


    K800_IMG_20240507_182928.JPGK800_IMG_20240507_182840.JPG



    Kopie:


    K800_IMG_20240507_182911.JPGK800_IMG_20240507_182856.JPG


    Ich denke, man wird wohl davon ausgehen können, dass die Leitungen dieselben Funktionen haben wie beim Original-Spiegel, nur lassen sie sich weder anhand der Kabelfarben zuordnen, noch durch die Position der Anschlusspins in den Kupplungsgehäusen. Also gucke ich zunächst mal wie das sprichwörtliche Schwein ins Uhrwerk.


    Hat jemand eine Idee, wie sich das Problem sinnvoller lösen lässt als durch mühsames Messen in Verbindung mit mutigem try and error, oder die Zerlegung beider Spiegel, um den Strippen einzeln nachzukriechen? Der neue Spiegel ist wirklich sehr schön und mit etwa EUR 150,- war er auch überaus preisgünstig. Aber die Funktionen müssen natürlich gegeben sein.


    Im übrigen war ich schockiert, welche Mengen an Streusalz nach dem Abmontieren des Spiegels von der Tür sich im Spiegel selbst befanden. So etwas krasses habe ich noch nie gesehen...


    Grüße, Tom

    Der diffkorb muss neu weil die neue version nen anderes Material is was sich nicht mehr so einfach durch das VTG wegflexen lässt.

    Wurde die "neue Version" denn noch innerhalb des Bauzeitraums ab Werk eingebaut (und wenn ja ab wann?), oder kam die erst danach als verbessertes Ersatzteil in die Niederlassungen? Meiner ist von 2018 und ich bin gerade ziemlich am zittern... =O


    Grüße, Tom

    Nach 200.000km wärs dafür sicher auch noch zu früh. Aber zumindest ich hab noch nie ein Auto gefahren, bei dem sich der Automatenfilter nur bei ausgebautem und zerlegtem Getriebe wechseln lies. Und ich hoffe sehr, dass nicht noch weitere ähnliche Service-Hindernisse auftreten, welchen den Funktions- und Werterhalt des eigentlich tollen Wagens nachhaltig behindern.


    Grüße, Tom

    Neenee, ein ganz normales Wandler-Automatikgetriebe. Beim dem die Kupplungsbeläge systembedingt Partikelabrieb verursachen, der natürlich nur in Grenzen von einem einzigen Filter gespeichert werden kann, ohne zur Erhöhung des Filter-Durchflusswiderstands zu führen. Das macht bei 120.000km auch noch keine Probleme, aber so ab 300.000km kann das schon mal zu Schaltproblemen führen, weil der Hydraulikdruck abfällt. Und dann sollen diese Autos also weggeworfen werden? Erinnert mich verdächtig an Einweg-Taschenlampen mit fest eingebauter 4,5V-Batterie für DM 1,95.


    Naja, halt ein Wegschmeissauto... :evil:


    Grüße, Tom

    Weil das Thema passt, hänge ich mich einfach mal dran.


    Hi, ich bin Tom, n alter Knacker aus dem Weserbergland und hab mir einen 2018er 2.2 CDRi 4WD gekauft. Tolles Auto, nur die Anleitung ist etwas dick geraten. Aber heute gibt's ja die Tube und die hatte ich zu meinem "Problem" auch gleich mal befragt. Ich wollte nämlich bei 120.000km Automatiköl mit Filter wechseln und war gerade beim bestellen, dachte mir aber, ich schau vorher erst mal, wie man Öl und Filter eigentlich genau wechselt und was man dafür alles braucht.


    Und dann fand ich das hier (geht nur knapp 3,5 Minuten, also ruhig mal reinschauen):


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    Äh: Das ist doch wohl ein Scherz, oder:?: =O


    Grüße, Tom