Rabatte/Sonderangebote bei Quartalswechsel

  • Nach verbindlicher, unterschriftlicher Bestellung in dem einen Quartal, aber Auslieferung im nachfolgenden, sollten eigdl.alle Rabatte und Vergünstigungen weiter Gültigkeit haben. Für Käufer und Verkäufer. Sollte also auch der Händler seine Provision aus dem vorangegangenen Quartal erhalten. Es zählt mMn doch das Datum der verbindl. Bestellung. Oder liege ich da falsch ?

  • Wenn es ein Angebot war, dann steht da normalerweise oben ein Gültigkeitsdatum. Wenn es ein Kauf war, dann steht ja der Endpreis im Kaufvertrag.


    Bei beidseitig verbindlicher Bestellung steht doch auch der zu zahlende Endbetrag da.


    Kannst du vielleicht ein bisschen genauer sein? Die Rabatte werden ja einfach in den Endbetrag im Kaufvertrag mit eingerechnet und nicht bei Abholung erst bestimmt.


    Umgekehrt ist es auch so, dass wenn im neuen Quartal die Fahrzeuge günstiger werden du trotzdem den höheren Preis zahlen musst, falls du unterschrieben hast.

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  • War/ist eine verbindl. Bestellung mit Unterschrift. Also müssten doch die bei Unterschrift gelten Bedingungen und Rabatte bindend sein, sowohl für den Händler ggüber dem Käufer (Nachlass) als auch Hyundai ggüber dem Händler (Provision).
    So hat man es mir zumind. bei KIA erklärt.

  • Hersteller zu Händler weiss ich nicht, weil es ein Vertrag zwischen Händler und dir ist. Wenn er nicht zeitig bestellt o.ä., dann hat er Pech. Manchmal gibt es auch Aktionen bei denen nicht die Bestellung, sondern die Zulassung relevant ist. Sprich das Fahrzeug muss im Quartal zugelassen werden, sonst gilt der Rabatt für den Händler nicht.


    Aber das kann dir egal sein, denn dein Preis ist bindend für den Händler. Wenn er dabei Verlust machen würde (kann fast nicht sein), dann wäre es sein Problem.

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