Felgentuning

  • Warum mit ABE? So bald die neuen Felgen eine andere ET haben wie die, die eingetragen sind,
    musst Du zur Einzelabnahme. Was in der Regel natürlich kein Problem ist.
    Die felgen sehen Klasse aus. Bei mir sind die Ronal R57 MCR 7,5 19 Zoll in der engeren Auswahl.

  • Warum mit ABE? So bald die neuen Felgen eine andere ET haben wie die, die eingetragen sind,
    musst Du zur Einzelabnahme.

    Definiere ABE ..... soviel ich weiß, brauchst Du da keine Einzelabnahme, da das mitführen der ABE ausreicht.
    KBA-Nummer muß stimmen und abgenommen sind die ja schon :thumbup:


    Oder bin ich da wirklich auf'm Holzdampfer ?( ... ganz wirklich ?(

    Santa Fe 2019 - Premium - Vollausstattung ohne Glasdach :thumbup:

  • Die Allgemeine Betriebserlaubnis (§ 20 StVZO) wird für reihenweise zu fertigende oder gefertigte Fahrzeuge dem Hersteller, nach einer auf seine Kosten vorgenommenen Prüfung, allgemein erteilt (das heißt in Form einer Typgenehmigung). Alle diesem Typ entsprechenden Serienfahrzeuge erhalten als Nachweis eine Datenbestätigung gemäß § 20 Absätze 3a und 3b in Verbindung mit Muster 2d (§ 20) StVZO, mittels derer der – gemäß § 6 Absatz 3 bei der erstmaligen Zulassung erforderliche – Nachweis, dass das Fahrzeug einem Typ entspricht, für den eine nationale Typgenehmigung vorliegt, geführt werden kann. Werden zulassungsfreie Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h und Anhänger die zur Verwendung hinter solchen Kraftfahrzeugen vorgesehen sind und für die eine Zulassungsbescheinigung Teil I nicht ausgestellt wurde, auf öffentlichen Straßen geführt oder mitgeführt, ist die Datenbestätigung (oder die Übereinstimmungsbescheinigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung) mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Zulassungspflichtigen Fahrzeugen kann der Hersteller eine Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) ausstellen. Die ABE kann nach Ablauf einer festgesetzten Frist erlöschen, z. B. bei Widerruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt oder wenn der genehmigte Typ den Vorschriften nicht mehr entspricht. Die aufgrund der ABE für das einzelne Fahrzeug erteilte Betriebserlaubnis bleibt grundsätzlich erhalten, es sei denn, es werden Veränderungen am Fahrzeug (zum Beispiel: Verkürzen der Federn, nicht genehmigte Auspuffanlage usw.) vorgenommen. In diesem Fall erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges (Näheres dazu siehe § 19 Absatz 2 StVZO).

  • Mit anderen Worten: Verwendest Du an deinem Fahrzeug Teile, die nicht mit den im Fahrzeugschein eingetragenen Daten überein stimmen, brauchst Du eine Einzelabnahme.
    Die Daten der angebauten Teile (in diesem Fall Felgen/Reifen Kombination), werden nach erfolgter Abnahme im Fahrzeugschein eingetragen.